Johannes G. Steyer

Herr Rechtsanwalt Steyer ist spezialisiert im Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker und langjähriges Mitglied der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge“ (DVEV), sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Er ist seit mehreren Jahren als Referent für verschiedene Teilbereiche des Erbrechts tätig („Erben & Vererben“, „Stiften oder Schenken“, „Gestaltungen des Pflichtteilsrechts“).

Rechtsanwalt Steyer berät Sie bei der Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der indivuellen Ausarbeitung.

Er steht ferner für die Ausarbeitung von Konzepten der Unternehmensnachfolge zur Verfügung und berät in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

 

 

 

 

Anwaltskanzlei Steyer

Körberstraße 5
60433 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 55 55 09
Fax: 069 / 59 12 84
anwaelte@kanzlei-steyer.de

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